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Batteriepass: häufige Fragen zur Verordnung (EU) 2023/1542

Alles Wichtige zum digitalen Batteriepass nach der Verordnung (EU) 2023/1542: was er ist, für welche Batterien er gilt, ab wann, wer dafür verantwortlich ist und welche Daten er enthalten muss.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Diese Antworten fassen unser Verständnis der Verordnung (EU) 2023/1542 zu Informationszwecken zusammen; sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine Konformitätszertifizierung dar. Mehrere Durchführungs- und delegierte Rechtsakte der Europäischen Kommission müssen einzelne Punkte noch präzisieren – diese Seite wird mit ihrer Veröffentlichung aktualisiert.

Den Batteriepass verstehen

Was ist der Batteriepass?

Der Batteriepass (oder digitale Batteriepass) ist ein elektronischer Datensatz für jede einzelne Batterie, eingeführt durch die Verordnung (EU) 2023/1542. Er bündelt die wesentlichen Informationen zur Batterie – Identifikation, Zusammensetzung, CO2-Fußabdruck, Rezyklatanteil, Sorgfaltspflichten, Leistung und Haltbarkeit – und bleibt über einen QR-Code auf der Batterie während ihres gesamten Lebens zugänglich. Anders als ein einmal gedrucktes Etikett wird er im Laufe des Lebenszyklus der Batterie aktuell gehalten.

Was regelt die Verordnung (EU) 2023/1542 zu Batterien?

Die Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien ersetzt die Richtlinie 2006/66/EG. Sie ist am 17. August 2023 in Kraft getreten und gilt schrittweise seit dem 18. Februar 2024. Sie gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und deckt den gesamten Lebenszyklus der auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachten Batterien ab: Haltbarkeit und Sicherheit, Kennzeichnung, CO2-Fußabdruck, Rezyklatanteil, Sorgfaltspflichten bei Rohstoffen, Sammlung und Recycling. Der Batteriepass nach Artikel 77 ist einer ihrer zentralen Bausteine.

Warum schreibt die Europäische Union einen Batteriepass vor?

Ziel sind Rückverfolgbarkeit und Kreislaufwirtschaft: Käufer, Reparaturbetriebe, Second-Life-Betreiber, Recycler und Behörden sollen verlässlich auf die Informationen zugreifen können, die sie brauchen, um eine Batterie zu nutzen, wiederzuverwenden, umzunutzen oder zu recyceln und ihre Konformität zu prüfen. Der Pass macht außerdem Umweltangaben (CO2-Fußabdruck, Rezyklatanteil) und die verantwortungsvolle Rohstoffbeschaffung überprüfbar.

Wer betroffen ist – und ab wann

Welche Batterien benötigen einen Batteriepass?

Die Passpflicht (Artikel 77) betrifft drei Kategorien von Batterien, die in der EU in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden: Batterien für leichte Verkehrsmittel (LV-Batterien, z. B. für E-Bikes und E-Scooter), Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh (einschließlich stationärer Batterie-Energiespeichersysteme) und Batterien für Elektrofahrzeuge. Gerätebatterien und Starterbatterien (SLI) benötigen keinen Pass, unterliegen aber weiteren Pflichten der Verordnung, etwa der Kennzeichnung.

Ab wann ist der Batteriepass verpflichtend?

Der Batteriepass ist ab dem 18. Februar 2027 für betroffene Batterien verpflichtend, die ab diesem Datum in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Einige Detailanforderungen, insbesondere das technische Datenformat, muss die Europäische Kommission noch festlegen. Da an der Datenerhebung oft mehrere Lieferanten der Lieferkette beteiligt sind, empfiehlt es sich, schon jetzt mit der Vorbereitung zu beginnen.

Wer ist für den Batteriepass verantwortlich?

Der Wirtschaftsakteur, der die Batterie in Verkehr bringt – in der Regel der Hersteller oder, bei einer außerhalb der EU hergestellten Batterie, der Einführer –, muss sicherstellen, dass die Informationen im Pass korrekt, vollständig und aktuell sind. Er kann diese Aufgabe per schriftlichem Auftrag einem anderen Akteur übertragen, der in seinem Namen handelt. Wird eine Batterie für die Wiederverwendung oder Umnutzung vorbereitet, umgenutzt oder wiederaufgearbeitet, geht diese Verantwortung auf den Akteur über, der sie erneut in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt.

Sind Hersteller außerhalb der Europäischen Union betroffen?

Ja, sobald ihre Batterien auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden: Die Verordnung gilt unabhängig vom Herstellungsort. In diesem Fall muss der Einführer als Akteur, der die Batterie auf dem EU-Markt in Verkehr bringt, sicherstellen, dass der Pass existiert und aktuell bleibt – selbst oder über einen beauftragten Akteur. Da die meisten Daten vom Hersteller stammen, lohnt es sich, deren Übermittlung frühzeitig zu organisieren.

Inhalt des Passes und Datenzugang

Welche Daten muss ein Batteriepass enthalten?

Anhang XIII der Verordnung listet die erforderlichen Informationen auf. Dazu gehören insbesondere: allgemeine Angaben zum Hersteller und zur Batterie (eindeutige Kennung, Kategorie, Ort und Datum der Herstellung, Gewicht, Kapazität, Chemie, gefährliche Stoffe, kritische Rohstoffe); der CO2-Fußabdruck; Angaben zu den Sorgfaltspflichten; der Anteil an Rezyklat und erneuerbaren Inhalten; Leistungs- und Haltbarkeitsmerkmale (Kapazität, Spannungen, Leistung, erwartete Lebensdauer); die detaillierte Zusammensetzung, Demontageinformationen und Sicherheitsmaßnahmen; sowie Daten zum Gesundheitszustand der Batterie. Die geforderten Angaben variieren je nach Batteriekategorie.

Wer kann die Informationen im Batteriepass einsehen?

Der Zugang ist abgestuft. Ein Teil der Informationen ist für alle zugänglich, insbesondere über den QR-Code. Sensiblere Daten – detaillierte Zusammensetzung, Demontageinformationen, Gesundheitszustand – sind Personen mit berechtigtem Interesse (Reparaturbetriebe, Betreiber für Wiederverwendung und Second Life, Recycler …) sowie der Kommission vorbehalten. Bestimmte Informationen schließlich, etwa die Prüfberichte zum Nachweis der Konformität, sind notifizierten Stellen, Marktüberwachungsbehörden und der Kommission vorbehalten.

Wie greift man auf den Pass einer Batterie zu?

Über einen QR-Code, der sichtbar, lesbar und dauerhaft auf die Batterie gedruckt oder graviert ist. Der QR-Code ist mit einer eindeutigen Kennung jeder Batterie verknüpft, die Zugriff auf ihren Pass gibt. Lassen Art oder Größe der Batterie dies nicht zu, wird der QR-Code auf der Verpackung und den Begleitdokumenten der Batterie angebracht.

Zweites Leben und Recycling

Was passiert mit dem Pass bei Wiederverwendung oder einem zweiten Leben?

Wird eine Batterie für die Wiederverwendung oder Umnutzung vorbereitet, umgenutzt oder wiederaufgearbeitet, erhält sie einen neuen Pass, der mit dem Pass der ursprünglichen Batterie(n) verknüpft ist. Die Verantwortung für diesen neuen Pass trägt der Akteur, der die Batterie erneut in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt – so geht die Geschichte der Batterie von einem Leben zum nächsten nicht verloren.

Gibt es den Batteriepass nach dem Recycling noch?

Nein: Die Verordnung sieht vor, dass der Pass erlischt, sobald die Batterie recycelt wurde. Bis dahin begleitet er die Batterie durch alle Phasen – Inverkehrbringen, Nutzung, ein mögliches zweites Leben – und seine Informationen helfen Behandlungsbetrieben, die Batterie sicher zu demontieren und zu recyceln.

Den Batteriepass mit AccuID vorbereiten

Wie hilft AccuID bei der Vorbereitung des Batteriepasses?

AccuID erzeugt für jede Batterie eine eindeutige Kennung und den passenden QR-Code (Export als SVG, PNG oder PDF), strukturiert knapp 60 Felder in 7 regulatorischen Kategorien, die während des gesamten Batterielebens bearbeitbar bleiben, setzt den abgestuften Zugang der Verordnung serverseitig durch und bildet Verantwortungsübertragungen und Recyclingerklärungen in einer manipulationssicheren Historie ab. Die Details, Anforderung für Anforderung, finden Sie auf der Seite Konformität.

Möchten Sie sehen, wie jede Anforderung abgedeckt ist, oder wer in jeder Phase des Batterielebenszyklus beteiligt ist?